Rente vom Chef

 

Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmer ihre gesetzliche Altersvorsorge ergänzen - mit Unterstützung vom Arbeitgeber. Dieser hat verschiedene Möglichkeiten, die betriebliche Altersvorsorge zu gewähren, wobei ihm in vielen Fällen der Staat durch Förderung unter die Arme greift.

Da gibt es einmal die Direktzusage, mit der sich der Arbeitgeber verpflichtet, seinem Angestellten im Versorgungsfall bestimmte Leistungen zu  zahlen. Dies geschieht in der Regel bei Invalidität oder nach Erreichen der Altersgrenze.

Eine oder auch mehere Firmen zusammen können eine Unterstützungskasse, d.h. selbständige Versorgungseinrichtungen, beinhalten. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber, die enteder von ihm selber stammen oder aus dem Bruttogehalt des Angestellten.

Pensionsfonds sind für beide Seiten die flexiblere Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen, da die Beiträge bis zu 100% in Aktien angelegt werden können: Das bringt höhere Renditen, jedoch bestehen auch die üblichen Risiken, wenn Aktien eingesetzt werden wie z.B. das Schwanken der Aktienkurse.

Ferner gibt es selbständige Versicherungsträger, die sog. Pensionskassen. Sie sind eine Art Versicherungsunternehmen, die von ein oder mehrern Unternehmen getragen und finanziert werden.

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen für den Arbeitnehmer ab; die Verwaltung liegt in den Händen der Lebensversicherer. Kleine Unternehmen entscheiden sich gerne für diese Möglichkeit der Altersvorsorge, da der Aufwand sehr gering ist. Es wird immer wichtiger eine Private Rente in Anspruch zu nehmen. Die staatlichen Förderungen reichen heute kaum noch aus.