Die Gesetzliche Rentenversicherung

 

...basiert auf dem Sozialgesetzbuch VI und ist Bestandteil des gegliederten Sozialversicherungssystems zu Altersabsicherung von Angestellten. Diese nehmen am Umlageverfahren Teil: Der arbeitende Teil der Bevölkerung finanziert die Renten der ehemaligen Arbeitnehmer und erwirbt dadurch selber den Anspruch auf eine Rente (Generationsvertag). Aufgrund des demographischen Wandels ist es für jüngere Generationen notwendig geworden, private Zusatzrentenversicherungen abzuschließen, um ein geldsorgenfreies Leben im Alter garantiert zu bekommen, da eine genügende gesetzliche Rente nicht mehr garantiert werden kann.

 

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