Förderung der Riester Rente

 

Die Riester Rente stellt eine Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge dar. Die Förderung kommt dabei Personen zu Gute, die pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder Amtsbezüge erhalten. Im Einzelnen sind das u.a. Arbeitnehmer, Auszubildende, rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Arbeitslose, Empfänger von Krankengeld, Wehr- und Zivildienstleistende und Beamte. Darüber hinaus können die Ehepartner der förderberechtigten Personen einen indirekten Förderanspruch geltend machen. Bedingung ist nur, dass die Ehepartner einen eigenen Riester Vertrag abschließen. Die staatliche Förderung wird in Form der Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind und in Form der Grundzulage für die versicherte Person gewährt. Beide Zulagen erfahren in den nächsten Jahren betragsmäßige Steigerungen. Um die Zulagen in voller Höhe beziehen zu können, verlangt der Staat, dass der Versicherungsnehmer einen Mindestbeitrag selbst aufbringt.

 

Für das Jahr 2007 liegt der Betrag bei 5€ im Monat. Der förderfähige Höchstbetrag liegt z.Z. bei 1.575€ jährlich. Die jährlichen Beiträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs in der Steuererklärung vorteilhaft geltend gemacht werden. Nach Stellung eines Antrags und der Aufbringung des nötigen Eigenbeitrags, werden die staatlichen Zulagen jährlich dem Vertag der versicherten Person gutgeschrieben und verzinst. Der Vesicherungsnehmer hat dabei die Wahl zwischen einer Kontenanlage oder einem Investmentsparplan. In beiden Fällen müssen zum Fälligkeitszeitpunkt mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Die Zins- bzw. Ertragsentwicklung darüber hinaus hängt vom aktuellen Marktzinsniveau bzw. der Entwicklung der Börse ab. Mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers wird die vertragliche Leistung der Riester Rente fällig. Die Auszahlung erfolgt in einer monatlichen lebenslangen Rente.