Voraussetzungen der Riester Rente

 

Bei der Riester Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte Form der privaten Altervorsorge. Um diese Förderung beziehen zu können müssen einige Vorraussetzungen erfüllt werden. Förderberechtigt ist nur ein bestimmter Personenkreis und deren Ehegatten, die eine indirekte Förderberechtigung geltend machen können. Zu diesem Personenkreis zählen u.a. rentenversicherungspflichtige Auszubildende und Angestellte sowie Selbstständige, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose und Beamte. Am einfachsten informiert man sich über einen Riestervergleich. Die Riester Verträge der einzelnen Anbieter müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zertifiziert werden, um als förderfähig zu gelten. Bedingung sind vertragliche Leistungen wie die Garantie der eingezahlten Beiträge und die Auszahlung, die erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Form einer monatlichen lebenslange Rente erfolgen darf.

 

Der Staat gewährt Förderung durch Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind und Grundzulage für die versicherte Person. Beide Zulagen steigen betraglich in den nächsten Jahren. Um die staatlichen Zulagen in voller Höhe zu erhalten, muss ein bestimmter jährlicher Beitrag selbstständig aufgebracht werden. Dieser liegt zur Zeit bei 60€, was 5€ im Monat entspricht. Die staatliche Förderung wird auf jährliche Leistungen von maximal 1.575€ je Vertrag gewährt. Auch diese Fördergrenze steigt im nächsten Jahr noch an. Die Eigenbeiträge können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Aufwendungen zur Altersvorsorge geltend gemacht werden.