Private Altersvorsorge für Selbständige

 

Die Zielgruppe der Rürup-Rente, d.h. der privaten Basisrente, sind vorrangig Selbständige, die eine hohe Steuerbelastung haben. Wenn sie eine private Rentenversicherung neu abschließen, ist die Rürup-Rente die einzige, die ihnen noch steuerliche Vorteile bringen kann. Sie ist zu 60% im Jahr 2005 steuerlich absetzbar, und der Satz erhöht sich von Jahr zu Jahr um 2%, so dass die Rürup-Rente 2025 zu 100% absetzbar ist. Auch Angestelle können von der Rürup-Rente profitieren, um Vermögen für den Ruhestand anzusparen.

Die Rürup-Rente ist von außen nicht antastbar, d. h. sie kann nicht gepfändet werden. Aber auch vor dem eigenen Zugriff ist sie sicher, denn durch die Regelung kann der Vertrag zur Rürup-Rente nicht vor Rentenbeginn aufgelöst werden. Die Auszahlung der angesparten Beträge beginnt mit dem 65. Lebensjahr, allerdings kann man es auch ab dem 60. beantragen. Dann ist die Rente aber entsprechend niedriger.

Die Rürup-Rente kann übrigens nicht vererbt werden, d.h. im Falle des Todes des Versicherten noch in der Ansparphase fällt die angesparte Summe der Versicherungsgesellschaft zu. Gleiches gilt, wenn der Versicherte in der Auszahlungsphase stirbt und er nicht die eingezahlte Summe aufgebraucht hat. Rürup Rente - Informationen im Internet.