Auszahlung der Rürup Rente

 

Die Rürup Rente wurde 2005 eingeführt als eine Form der vom Staat steuerlich geförderten Altersvorsorge, für den Personenkreis, die ihre private Altersvorsorge nicht im Rahmen der Riester Rente tätigen können.
Dazu zählen in erster Linie Selbständige und Freiberufler. Ihnen wird mit Rürup Verträgen die Möglichkeit geboten, steuerlich gefördert, für das Alter vorzusorgen.
Die Rürup Rente wird dem Versicherten nicht vor dem 60. Lebensjahr und nicht als Einmalbetrag ausgezahlt. Die Rürup Rente wird als monatliche Leibrente gewährt. Die gesparten Beträge können entsprechend den Vertragsbedingungen auch nicht vererbt oder verschenkt bzw. auf andere Personen übertragen werden. Stirbt die Versicherte Person vor Ablauf des Vertrages verfällt das bis zu diesem Zeitpunkt abgesparte Geld zugunsten der Versichertengemeinschaft.

 

Es besteht allerdings die Möglichkeit durch Abschluss bestimmter Zusatzversicherungen zu gewährleisten, dass beim Ableben des Versicherten im Rentenfall, aus den nicht geförderten Beträgen eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird.
Für Selbständige interessant ist ebenfalls die Tatsache, dass das abgesparte Geld zugriffssicher ist, das heißt, geht man in die Insolvenz und wird zum Sozialfall müssen diese Beträge nicht verwertet werden. Sie werden nicht zum Vermögen hinzugerechnet, bleiben somit auf jeden Fall für die Altersvorsorge erhalten. Der Selbständige kann so einen Rürup Vertrag gegebenenfalls als Steuersparmodell nutzen und sich so zusätzlich absichern. Die Rente die ausgezahlt wird, wird derzeit mit 50% versteuert und dieser Prozentsatz wird schrittweise angehoben, bis 2040 eine 100%ige Besteuerung erfolgt.