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Die Rürup Rente wurde 2005 eingeführt als eine Form der vom Staat steuerlich geförderten Altersvorsorge, für den Personenkreis, die ihre private Altersvorsorge nicht im Rahmen der Riester Rente tätigen können.
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Es besteht allerdings die Möglichkeit durch Abschluss bestimmter Zusatzversicherungen zu gewährleisten, dass beim Ableben des Versicherten im Rentenfall, aus den nicht geförderten Beträgen eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. |