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Bei der sogenannten „Rürup-Rente“ - benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup - handelt es sich eine staatlich geförderte und deswegen subventionierte Form der Altersvorsorge. Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige sollen durch sie dazu angeregt werden, mit dem Abschluß einer zusätzlichen Rentenversicherung ihre persönlichen Bezüge bei Erreichen des Ruhestandsalters zu erhöhen. |
Im Jahre 2005 konnten sechzig Prozent der Beiträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, und der abzugsfähige Prozentsatz wächst in jedem Folgejahr um weitere zwei Prozentpunkte an; ab 2025 sind die Ausgaben folglich in voller Höhe steuerlich absetzbar. Der maximal als Sonderausgaben anzusetzende Betrag beläuft sich derzeit auf 20.000 Euro pro Steuerpflichtigem; zusammen veranlagte Ehegatten können in ihrer Steuererklärung entsprechend den doppelten Wert - 40.000 Euro - steuermindernd geltend machen. |