Förderung der Riester Rente

 

Bei der sogenannten „Rürup-Rente“ - benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup - handelt es sich eine staatlich geförderte und deswegen subventionierte Form der Altersvorsorge. Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige sollen durch sie dazu angeregt werden, mit dem Abschluß einer zusätzlichen Rentenversicherung ihre persönlichen Bezüge bei Erreichen des Ruhestandsalters zu erhöhen.

Die Rürup-Rente finanziert sich ausschließlich durch das eingelegte Kapital des Versicherungsnehmers zuzüglich etwaiger Überschussbeteiligungen und wird bei Eintritt der Bezugsbedingungen in Raten ausgeschüttet; der Rentner hat kein Kapitalwahlrecht und kann folglich nicht die Auszahlung der angesparten Beiträge in einer Summe verlangen.

Während in den vergangenen Jahressteuergesetzen die staatliche Förderung von klassischen Renten- und Kapitallebensversicherungen für abzuschließende Neuverträge kontinuierlich zurückgefahren wurde, ist für die Rürup-Rente extra ein eigener Sonderausgabentatbestand geschaffen worden. Die jährlich anfallenden Kosten für die Rürup-Rente können also vom Beitragszahler steuerlich abgezogen werden.

Im Jahre 2005 konnten sechzig Prozent der Beiträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, und der abzugsfähige Prozentsatz wächst in jedem Folgejahr um weitere zwei Prozentpunkte an; ab 2025 sind die Ausgaben folglich in voller Höhe steuerlich absetzbar. Der maximal als Sonderausgaben anzusetzende Betrag beläuft sich derzeit auf 20.000 Euro pro Steuerpflichtigem; zusammen veranlagte Ehegatten können in ihrer Steuererklärung entsprechend den doppelten Wert - 40.000 Euro - steuermindernd geltend machen.

Durch diese zusätzlichen Sonderausgaben reduziert sich das zu versteuernde Einkommen in erheblichem Maße, mit ihm ebenfalls die Progression des Steuersatzes. Dadurch ergibt sich ein spürbares Einsparpotential bei der Einkommensteuer, und die Beiträge finanzieren sich zu einem gewissen Anteil selbst.