|
Bei der Rürup Rente handelt es sich um eine private Rentenversicherung. Der Versicherungsnehmer leistet monatliche Beiträge bis zur Inanspruchnahme der Leistung im Ruhestand. Die Beiträge können steuerlich vorteilhaft im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Die Rentenversicherung wird zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen, wobei der Vertrag einige Kriterien erfüllen muss. Die Auszahlung der Leistung darf erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers in einer lebenslangen monatlichen Rente erfolgen. Darüber hinaus kann die Rürup Rente nicht vererbt, beliehen, übertragen, veräußert oder kapitalisiert werden.
|
Hinsichtlich der Besteuerung der Rentenzahlung gilt, dass im Jahr 2007 erhaltene Leistungen zu 54% zu versteuern sind. Der Rentenfreibetrag entspricht demnach 46% und gilt für die versicherte Person ein Leben lang. Für zukünftige Jahrgänge werden Erhöhungen als in vollem Umfang steuerpflichtiges Einkommen angesehen. Ab 2008 wird der Satz der Besteuerung zunächst um 2% und später um 4% pro Jahr erhöht, so dass im Jahr 2040 eine Besteuerung von 100% vorliegt. Zinserträge, die aus dem Vertrag entstehen, sind bereits in dem Jahr zu versteuern, in dem sie gutgeschrieben werden. Der Vorteil der Rürup Rente besteht in der hohen steuerlichen Begünstigung. Ledige können einen jährlichen Höchstbetrag von 20.000€, verheiratete dementsprechend von 40.000€, steuerlich geltend machen. Positiv ist ausserdem, dass diese Form der Rentenversicherung bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz nicht angegriffen werden kann. Auf besonderen Wunsch können die Hinterbliebenen oder eine mögliche Berufsunfähigkeit der versicherten Person vertraglich berücksichtigt werden. Infos zur Altersvorsorge finden im Sozialrecht Forum auf www.sozialrecht-24.de. |