Zeitwertkonten für einen guten Start in die Renten

 

Immer mehr Menschen wünschen sich einen weichen Übergang vom Arbeitsleben ins Rentenalter. Um dies zu realisieren, werden bundesweit immer öfter Zeitwertkonten eingesetzt. Sind diese Zeitwertkonten zu jeder beliebigen Phase des Arbeitslebens einsetzbar, werden Sie besonders wichtig, wenn Menschen in der Zeit vor der Rente ihre Wochenarbeitszeit reduzieren wollen.

So funktioniert das

Arbeitnehmer können Teile des Gehaltes dem persönlichen Zeitwertkonto zuschreiben. Meistens handelt es sich dabei um den finanziellen Ausgleich von Überstunden und Resturlaub, Tantiemen, Bonuszahlungen sowie Urlaubs- oder Weihnachtsgelder. Diese Ansprüche werden dann nicht ausgezahlt, sondern brutto angerechnet. Diese insolvenzsicheren und verzinslich angelegten Zeitwertkonten können dann für eine teilweise oder ganzheitliche Freistellung vor dem Eintritt in das Rentenalter genutzt, oder auch als zusätzliche Rente ausgezahlt werden. Natürlich müssen vor der zeitlichen Verrechnung der Beträge bzw. vor der Auszahlung der Rente die Steuer- und Sozialabgaben seitens des Arbeitgebers abgezogen werden. Lohnen sich aber Zeitwertkonten für die Unternehmen selbst? Ein Unternehmen muss auch darauf achten, die eigene Attraktivität als Arbeitgeber zu fördern. Zeitwertkonten sind sehr einfach und schnell in den Unternehmensalltag integrierbar und bieten den Arbeitnehmern einen attraktiven Anreiz für übertarifliche Leistungen wie Überstunden oder Urlaubsverzicht. Besonders anspruchsvoll wird es, wenn der Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben auf das Zeitwertkonto des oder der Beschäftigten zusätzlich eingezahlt wird.
 

Steuerrecht, Arbeitsplatzwechsel oder Firmeninsolvenz - sind Zeitwertkonten sicher?

Einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.11.2004 zufolge müssen weder Sozialbeiträge noch Steuern auf das Konto entrichtet werden. Erst bei Auszahlung einer Rente bzw. zeitlicher Verrechnung des Wertguthabens müssen Steuern und Sozialabgaben geleistet werden. Dies hat einen deutlichen Vorteil, denn die steuerlichen Zahlungen werden deutlich geringer, wenn die angesparten Beträge als zusätzliche Rente ausgezahlt werden. Hinzu kommen weitere Steuerbegünstigungen bei Auszahlungen von langjährig angesparten Guthaben. Natürlich stellt sich auch die Frage, was mit den angesparten Werten im Falle einer drohenden Insolvenz des Arbeitgebers passieren würde. Normalerweise muss der Arbeitgeber eine spezielle Versicherung abschließen, welche die Guthaben auf den Zeitwertkonten im Falle einer Insolvenz zu schützen.
Wechselt der Arbeitnehmer die Firma, so muss sich der neue Arbeitgeber - eine dortige Nutzung des Zeitwertkontenmodells vorausgesetzt - mit dem alten Unternehmen absprechen, damit die Guthaben übernommen werden können. Kommt es zu keiner Einigung oder praktiziert der neue Arbeitgeber das Zeitkontenverfahren nicht, können die Guthaben ausgezahlt werden.