Leasing

 

Leasingverträge haben ähnlichen Charakter wie Mietverträge. Sie unterscheiden sich insofern, als dass die Instandsetzung- oder Reparaturverantwortung auf dem Leasingnehmer liegt, nicht auf dem Leasinggeber. Im Gegenzug erhält der Leasingnehmer die Kaufrechte an dem Objekt. Leasing ist im Allgemeinen bei Immobilien bzw. Autos möglich. Man unterscheidet Finance-Leasing, das das Kaufrecht einschließt, und Operate-Leasing, das auf die reine Miete bezogen ist. Die Tatsache, dass die Leasingrate als Betriebsausgaben voll absetzbar ist, macht diese Finanzierungsform bei Gewerbeinhabern besonders beliebt, aber auch Privatpersonen bedienen sich immer mehr dieser Möglichkeit. Diese sollten allerdings abwägen, ob ein Kredit bei ihrer Bank im Endeffekt günstiger sein könnte als Leasing - Privatpersonen können die Rate nämlich nicht steuerlich absetzen.