Schulden aufnehmen, um Schulden zu begleichen

 

Als Umschuldung wird die Aufnahme einer neuen Schuld bezeichnet, um eine bestehende Schuld zu begleichen. Bei gefallenen Zinsen ist es zum Beispiel günstig, wenn der Darlehensnehmer einen neuen Kredit zu diesen Konditionen aufnimmt, um eine unter schlechteren Bedingungen abgeschlossenes Darlehen vorzeitig zu begleichen.

Allerdings muss man auf darauf achten, dass die Konditionen sich nicht verschlechtern: Wenn zum Beispiel ein Baukreditnehmer eben aus oben genanntem Grunde eine Umschuldung vornehmen möchte, ist die Bank, bei der er bisher den Kredit bezahlte, berechtigt, Vorfälligkeitsentschädigungen zu verlangen. Seit dem BGH-Urteil vom Mai 2003, der dieses Vorgehen rechtlich sicherte, sind diese allerdings auch schon wieder gefallen, jedoch sollte man es nicht versäumen, sich zu informieren.

Aus bestehenden Verträgen kommt man auch nicht so einfach heraus, wie es sich vielleicht anhören mag. Ein Darlehennehmer kann nach den Bestimmungen des § 490 BGB einen Kredit grundsätzlich nur kündigen, wenn "seine berechtigten Interessen dies gebieten". Eine Umschuldung auf günstigere Zinskonditionen zählt für den BGH allerdings nicht dazu. Darlehen allerdings, die seit mehr als 10 Jahren laufen, sowie Kredite mit variablem Zins können innerhalb einer Frist von 6 bzw. 3 Monaten gekündigt und durch neue ersetzt werden. Wenn sich die Zinsbindung jedoch auf unter 10 Jahre beläuft, so ist der Kreditnehmer auf das Entgegenkommen seiner Bank angewiesen. Falls diese zusagt, den Kredit vorzeitig zu kündigen, wird auf jeden Fall eine Entschädigung fällig. Deren Höhe hängt unter anderem von der Kreditrestsumme, der Restlaufzeit und dem vereinbarten Darlehenszins ab.  Baufinanzierung