Bausparen

 

Um den Bau oder Erwerb von Eigenheim zu finanzieren oder staatliche Förderung zum Vermögensaufbau zu nutzen, bietet sich der Abschluss eines Bausparvertrages an. Der Bausparvertrag wird zwischen natürlichen Personen und der Bausparkasse geschlossen. Die vertragliche Frist von 7 Jahren sollte möglichst eingehalten werden, da ansonsten die staatlichen Prämien zurück zu zahlen sind. Der Bausparer leistet während dieser Zeit monatliche Beiträge, die dem Vertrag gutgeschrieben und verzinst werden.
Zusätzlich kann der Bausparer die Einzahlung seiner vermögenswirksamen Leistungen zu Gunsten des Bausparvertrages beantragen. Auf diese Weise kann er von der Arbeitnehmersparzulage von 9% profitieren. Diese wird auf jährlich maximal 470€ gewährt, sofern der Arbeitnehmer die Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Wird unabhängig von der vermögenswirksamen Leistung eine jährliche Sparleistung von mindestens 50€ erbracht, hat der Bausparer außerdem das Recht auf Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8%.

 

Hierbei sind auch die geltenden Einkommensgrenzen zu beachten.
Staatliche Förderung können bereits Personen ab 16 Jahren erhalten.
Da die Zinserträge aus Bausparverträgen der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegen, ist es ratsam der Bausparkasse einen Freistellungsauftrag in angemessener Höhe zu erteilen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen. Auf diese Weise werden die Zinserträge vom Steuerabzug freigestellt.
Ist das nötige Bausparguthaben erreicht erfolgt die Zuteilung, d.h. dem Bausparer wird das verzinste Guthaben inklusive Prämien ausgezahlt. Er kann auf Wunsch zusätzlich ein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Dieses ist während der Tilgungsphase in monatliche Raten zurück zu zahlen. Bei dem Bauspardarlehen handelt es sich um ein zweckgebundenes Darlehen, da es nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden darf.