Anbieter beim Bausparen

 

Ein Bausparvertrag wird in erster Linie im Hinblick auf ein zukünftiges Bauvorhaben oder den Erwerb von Eigenheim abgeschlossen. Allerdings kann ein Bausparvertrag unter bestimmten Umständen auch als mittelfristige Geldanlage interessant sein. Der Bausparvertrag wird zwischen der Bausparkasse und dem Bausparer abgeschlossen. Bei Bausparkassen handelt es sich um besondere Institute, die ausschließlich für die Abwicklung von Bausparverträgen konzipiert wurden. Sie sind somit Zwecksparkassen, die die Beiträge der Bausparer anlegen, verzinsen, staatliche Förderungen weiterleiten und Bauspardarlehen vergeben. Die Einzahlung der Beiträge und die Entnahme der Bauspardarlehen wird aus dem Zuteilungsfonds gespeist, in den auch die Tilgungs- und Zinsraten bei Rückzahlung des Darlehens wieder eingehen. Der Bausparvertrag sieht die Einhaltung einer siebenjährigen Sperrfrist vor, da ansonsten die staatlichen Prämien nicht gewährt werden können.

 

Während der Sperrfrist leistet der Bausparer monatliche Beiträge. Wird ein jährlicher Beitrag von 50€ aufgebracht, erhält der Vertragsinhaber Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8%. Allerdings ist darauf zu achten, dass die zulässigen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, die für ledige bei 25.600€ und für verheiratete bei 51.200€ liegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die vermögenswirksamen Leistungen, die dem Bausparer zustehen, dem Bausparvertrag gutgeschrieben werden können. Diese sind direkt durch den Arbeitgeber zu überweisen. Auch hier gelten jährliche Einkommensgrenzen um staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei 17.900€ und für Eheleute bei 35.800€. Die Auszahlung des Bausparguthabens erfolgt mit Vertragsablauf nach sieben Jahren. Der Bausparer kann ein Bauspardarlehen aufnehmen, dass nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden darf.