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Das Konzept des Bausparens wurde entwickelt, um den Bau oder den Erwerb von Eigenheim bzw. eines Grundstücks durch staatliche Förderung zu unterstützen. Mittlerweile werden Bausparverträge auch als Form der mittelfristigen Geldanlage genutzt. Allerdings sind hierbei einige nachteilige Aspekte zu berücksichtigen. Der Vertrag, der zwischen der Bausparkasse oder dem Kreditinstitut und dem Bausparer geschlossen wird, stellt für den Bausparer eine siebenjährige Verpflichtung dar. Er ist während dieser sogenannten Sperrfrist verpflichtet, einen monatlichen Beitrag aufzubringen, der dem Bausparvertrag gutgeschrieben wird. Je nach wirtschaftlicher Situation kann die Begleichung der monatlichen Beiträge problematisch werden. Die Verzinsung des Sparguthabens ist oftmals nicht außergewöhnlich hoch. Die staatliche Förderung wird unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen schon für natürliche Personen ab 16 Jahren geleistet. Die Wohnungsbauprämie erhält der Bausparer nur, wenn er mindestens 50€ jährlich aufbringt und die geltenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
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Die Arbeitnehmersparzulage von 9% wird gewährt, sofern die vermögenswirksamen Leistungen auf dem Bausparvertrag eingehen und die maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Wird die vertraglich vereinbarte Bausparsumme und die nötige Bewertungszahl erreicht, wird das verzinste Bausparguthaben zuzüglich eventueller Prämien ausgezahlt. Dem Bausparer steht das Recht zu, ein relativ zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Nachteilig ist allerdings für alldiejenigen, die kein konkretes Bauvorhaben vorweisen können, dass die Inanspruchnahme des Darlehen nicht möglich ist. Bei dem Bauspardarlehen handelt es sich um ein zweckgebundenes Darlehen, dass nicht zur freien Verfügung vergeben werden kann. Es darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Nimmt der Bausparer das Bauspardarlehen auf, ist es in monatlichen Zins- und Tilgungsraten zu begleichen. |