Rente mit 67

 

Die Gesetzliche Altersvorsorge wird zukünftig nur noch den Grundbedarf, jedoch nicht mehr den Lebensstandard sichern. Auch die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahr wird diesen Trend nicht aufhalten können.
Ab 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise erhöht. Für den Jahrgang 1947 wird es erstmals um einen Monat steigen. Die volle Anhebung auf 67 Jahre wird 2029 für den Jahrgang 1967 zutreffen. Dazu kommen weitere Erhöhungen der Rentenbeiträge. Damit bleibt die Gesetzliche Altersvorsorge nur noch ein wichtiger Baustein für die Grundversorgung im Alter. Durch weniger Berufstätige, die in die Gesetzliche Rente einzahlen und längere Rentenbezugsdauer wird sich das tatsächliche Renteneinkommen weiter absinken. Wer seinen Lebensstandart aber sichern möchte, der muss freiwillig Beiträge in eine Betriebliche oder Private Vorsorge einzahlen. Dazu gibt es geförderte Modelle, wo freiwillig in einen zertifizierten Vertrag eingezahlt werden kann.

 

Vom Staat gibt es entweder Zuschläge für den Versicherungsnehmer bei der Riester Rente, oder Steuervergünstigungen bei der Rürup Rente. Diese Verträge sind auch vor Harz IV und Insolvenz sicher. Die Riester Rente ist eine gute Möglichkeit der geförderten zusätzlichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer. Bei der Rürup Rente können Gewerbetreibende und Selbständige ihre Grundversorgung, ähnlich der Gesetzlichen Rente, sichern.
Mit diesen privaten Möglichkeiten der Altersvorsorge kann die Vertragsaufzeit so gestaltet werden, dass auch in Zukunft eine Rentenzahlung mit 60 Jahren beginnen kann. Für einige Berufsgruppen wird dass auch zukünftig sehr wichtig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein.
Nur mit rechtzeitiger freiwilliger Altersvorsorge und der gesetzlichen Grundversorgung wird die Altersrente auch zukünftig den Lebensstandard im Alter sichern können.