Frührente

 

Die Altersrente, die die Versicherten über die gesetzliche Rentenversicherung beziehen ist in der altbekannten Form nicht mehr finanzierbar. Die gesetzliche Altersvorsorge basierte auf dem Prinzip, dass die heutigen Einzahler, die heutigen Rentner damit finanzieren. Das ist aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland etwas aus dem Ruder gelaufen, denn immer weniger Beitragszahlern stehen immer mehr Rentner gegenüber. Seit einigen Jahren ist das Problem erkannt und von staatlicher Seite wird an Lösungen für das Problem gearbeitet. Dafür wurden in den letzten Jahren schon einige "Reförmchen" durchgesetzt. Im Gegensatz zu früher sagt auch niemand mehr die Renten sind sicher, sondern die private Altersvorsorge rückt immer stärker in den Vordergrund. Mit der Riester- und der Rürup Rente wurde da entsprechende Bausteine geschaffen, die auch staatlich gefördert werden.

 

Auch die Möglichkeit in Frührente zu gehen wurde stark eingeschränkt. Während früher Arbeitnehmer die vor dem 01.01.1952 geboren waren unter bestimmten Voraussetzungen noch mit 60 Jahren in Rente gehen konnten, besteht jetzt diese Möglichkeit so nicht mehr. Für Jahrgänge, die nach 1946 geboren sind wird der früheste mögliche Zeitpunkt für die Frührente auf 63 Jahre erhöht. Das erfolgt schrittweise und nach 1951 haben überhaupt gar keinen Anspruch mehr auf diese Vergünstigung.
Fazit, auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Frührente nur noch für einen kleinen Personenkreis mit Abstrichen möglich. Wer früher in Rente gehen will, das Renteneintrittsalter wurde ja auch auf 67 Jahre angehoben, der muss entsprechend privat vorsorgen, um sich den Luxus der Frührente leisten zu können.