Sofortrente

 

Die „echten“ klassischen Rentenversicherungen (sowohl die gesetzliche als auch alle privaten) haben einiges gemeinsam: lange Laufzeiten und Rentenbeginn erst nach Erreichen des gesetzlich bzw. vertraglich vereinbarten Alters.

Andersartig und sehr attraktiv ist dagegen die Sofortrente! Für sie gelten diese strikten Grenzen nicht! Sie muss nicht lange Zeit eingezahlt werden und ist für jedermann erreichbar, mit 30 wie mit 70! Der Sofortrentenbezieher muss eine Einmahlzahlung bei einem Anbieter (Bank, Versicherung) leisten und wird prompt Rentner: die eingezahlte Geldsumme wird ihm ab sofort lebenslang als Leibrente zurückgezahlt! Versteuert wird die Sofortrente auch, lediglich ihr Ertragsteil.

Lebenslang? Diesen Begriff legt der Anbieter so ziemlich anders als der Bürger aus! Denn jeder Versicherer konzipiert seine Angebote nach den statistisch ermittelten Daten über die Lebenserwartung (die kontinuierlich steigt), nach den s. g. Sterbetafeln. Lebt ein Sofortrentenbezieher länger, als die aktuelle Statistik es ihm „erlaubt“, kann die eingezahlte Summe verbraucht werden, bevor er gestorben ist.

 

Demnach ist die Sofortrente bei gleicher Einmahlzahlung vom Alter und Geschlecht des Einzahlers abhängig. Junge Einzahler bekommen viel kleinere Sofortrenten als alte, Frauen bekommen beim gleichen Eintrittsalter niedrigere Sofortrenten als Männer.

Unabhängige Internetportale ermitteln je nach Summe, Alter und Geschlecht die voraussichtliche Sofortrente mehrerer Anbieter.

Ein Vergleich ist bares Geld wert!
Die Tarife für Sofortrenten bieten z. B. dynamische Sofortrente, Garantielaufzeit, bzw. Beitragsrückgewähr an. Eine dynamische Sofortrente steigt nach dem entsprechenden Modell. Ist eine Garantielaufzeit vereinbart, wird die Sofortrente im Todesfall des Sofortrentebeziehers den Hinterbliebenen weiter gezahlt, bis diese Zeit abgelaufen ist, ist eine Beitragsrückgewähr vereinbart, wird die restliche zu leistende Rentensumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt.