Die banküblichen Sicherheiten

 

Im Rahmen des Kreditwesens gibt es bestimmte Arten von Sicherheiten, die immer wieder Verwendung finden.

Diese Sicherheiten nennt man "bankübliche Sicherheiten".

Dies sind z.B. Abtretungen von Lohn-, Gehalts-, oder Besoldungsansprüchen, aber auch grundbuchamtliche Eintragungen oder Verpfändungen von Ansprüchen aus Wertpapieren.

 Bei endfälligen Darlehen gelten z.B. abgetretene Lebensversicherungen als bankübliche Sicherheiten.
Grundsätzlich kann die Bank alle nur erdenklichen Sachdinge als Sicherheiten heranziehen.

Aufgrund der komplexen Wertermittlung ist aber die Auswahl der Sicherheiten die tatsächlich herangezogen werden sehr begrenzt.

 Je größer der Kreditbetrag wird, je mehr sind die Kreditinstitute naturgemäß aber auch bereit andere Sicherheiten zu akzeptieren.