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Eine Bürgschaft ist ein so genannter einseitig verpflichtender Vertrag, da er nur für den jeweiligen Bürgen eine Verpflichtung darstellt. Dieser sichert mit dem Vertrag zu, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers für diesen einzustehen und seine Zahlungsverpflichtungen zum Beispiel gegenüber der Bank zu übernehmen.
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Dabei gibt es aber Regelungen, dass der Hauptschuldner den Bürgen innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne nach Ablauf der Frist in Anspruch nehmen kann. |