Die dingliche Absicherung

 

 Unter einer "dinglichen Absicherung" versteht man die Besicherung eines Kredites durch Grundpfandrechte, z.B. eine Grundschuldeintragung. In der Praxis werden dingliche Absicherung bei Baufinanzierungen, Hypotheken, etc. vorgenommen. Das Kreditinstitut lässt sich schriftlich die Erlaubnis erteilen, sich in das Grundbuch des jeweiligen Objektes einzutragen.

Bei einer "dinglichen Absicherung" wird also ein "Ding", eine Sache, als Sicherheit herangezogen. Das Gegenteil von dinglichen Absicherungen sind persönliche Absicherungen wie z.B. Gehalts- oder Lohnabtretungen oder Abtretungen von Wertpapieren, etc.