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Eigenkapital
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Laut Handelsgesetzbuch beinhaltet das Eigenkapital unter anderem Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und Jahresüberschuss- und -fehlbeträge. Diese verändern in der Bilanz das Eigenkapital, wogegen zum Beispiel Ein- und Verkäufe auf der Aktivseite der Bilanz behandelt werden. In Kombination mit Fremdkapital dient es zu Investitionen. |