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Von einem Ratenverzug spricht man, wenn ein Kreditnehmer die vertraglich vereinbarten Kreditraten nicht mehr erbringen kann. Wurde die dritte Mahnung geschrieben und befindet sich der Kunde mit mindestens 5% der Darlehenssumme in Verzug, wird die Bank das Darlehen kündigen. |
Nach der Darlehenskündigung ist dann die Verwertung der gestellten Sicherheiten möglich. |