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Als "Restsumme" bezeichnet man die Geldmenge, die nach Abrechnung eines Kreditkontos als Saldo verbleibt. Die Restsumme wird dabei in der Regel auf einen Schlag fällig gestellt und muss bei Auflösung des Kredites beglichen werden. |
Zur Besicherung der Restsumme werden sogenannte "Restschuldversicherungen" verwendet. |