Die Restsumme

 

Als "Restsumme" bezeichnet man die Geldmenge, die nach Abrechnung eines Kreditkontos als Saldo verbleibt.

Die Restsumme wird dabei in der Regel auf einen Schlag fällig gestellt und muss bei Auflösung des Kredites beglichen werden.
Die Restsumme kann informationshalber auch bei einem laufenden Kredit permanent ausgerechnet und dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Gerät ein Kreditnehmer mit der Ratenzahlung deutlich in Verzug kann es vorkommen, dass das Kreditinstitut von sich aus die Restsumme errechnet und diese auf einen Schlag fällig stellt.

Zur Besicherung der Restsumme werden sogenannte "Restschuldversicherungen" verwendet.