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Das Verbraucherkreditgesetz trat 1991 in Kraft, wurde jedoch 2002 durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz abgelöst und ins BGB integriert. Seither müssen Kreditverträge schriftlich ausgefertigt werden, auch müssen sie bestimmte Bestandteile aufweisen. |
So muss die Bank angeben, wie hoch der Gesamtbetrag aller vom Kunden geleisteten Zahlungen (Zins, Tilgung, Gebühren) bis zur endgültigen Tilgung ist, wie hoch der effektive Jahreszins ist und wie der Kredit zurückgezahlt wird. Sollte eine Versicherung Grundlage des Kreditvertrages sein, müssen auch diese Kosten aufgelistet sein. Zudem müssen Kreditverträge über ein Widerrufsrecht verfügen. |