Widerrufsrecht

 

Bei Paragraph 361a BGB handelt es sich um das Widerrufsrecht. Es ist im Grundgesetz fixiert. Das Widerrufsrecht gewährleistet einen Rücktritt vom Kauf einer Ware innerhalb von vierzehn Tagen.

Das Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter Ware, zum Beispiel Datenträger, Akkus und Batterien, wenn diese bereits geöffnet wurde.

Widerrufen bzw. zurücktreten, kann man nicht nur nach dem Kauf von Sachleistungen, sondern auch nach Vertragsabschlüssen.

Allerdings nur in schriftlicher Form, am besten per Einschreiben. Eine Begründung ist nicht erforderlich.