Akkreditiv

 

Das Akkreditiv hat als Waren- oder Dokumentenakkreditiv besondere Bedeutung für den Handel mit ausländischen Kunden und wird im Zahlungsverkehr zur Sicherung eingesetzt.

Es ist Bestandteil des Kaufvertrages.

Der Lieferant beauftragt seine Bank für den Kunden ein Akkreditiv zu eröffnen.

 

Der Kunde wendet sich an eine Bank seines Landes, das Akkreditiv zugunsten des Lieferanten zu eröffnen.

Erfolgt die Lieferung fristgerecht mit den vollständigen Dokumenten, wird die geforderte Geldsumme angewiesen.

Es handelt sich praktisch um eine Lieferung und Zahlung Zug um Zug unter zur Hilfenahme beider Banken.