Die Untrennbarkeit von Forderung und Sicherheit

 

Von Akzessorietät spricht man im Kreditwesen, wenn die Forderung und die gestellte Sicherheit untrennbar miteinander verbunden sind.

Mit dem Erlischen der bestehenden Forderung erlischt zeitgleich das Sicherungsrecht und kann nicht wieder aufleben. Jede Verringerung der Kreditforderung führt zu einer deckungsgleichen Verringerung der Sicherheit.

Der Haftungsumfang wird geschmälert.

 Die Rechwirksamkeit der Sicherheit kommt erst mit der endgültigen Inanspruchnahme des Kreditbetrages zustande.

Zur Akzessorietät der Sicherheit kommt es bei der Bürgschaft, beim Pfandrecht an beweglichen Gegenständen und bei der Hypothek.