Hypothek

 

Im strengen juristischen Sinn ist die Hypothek eine Form des Grundpfandrechts. Ein Grundstück, ein Erbbaurecht, Wohnungs- oder Gebäudeeigentum können belastet werden, so dass der Hypothekengläubiger die Möglichkeit hat, bei Fälligkeit der Forderung, dieses Eigentum zu verwerten.

Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen sowie der Name des Gläubigers, die Forderungshöhe, der Zinssatz und eventuell anfallende Geldbeträge für Nebenleistungen.

Im Bankgeschäft gilt die Hypothek als Sicherungsmittel für Kreditvergaben, so dass das damit verbundene Darlehen als Hypothek deklariert wird.