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Inkasso beschreibt den Einzug von Forderungen. Ist ein Schuldner mit der Forderung des Lieferers im Verzug, so kann der Gläubiger selbst das Inkasso betreiben oder aber ein Inkassobüro für den Einzug der Schulden beauftragen. Beim Inkasso werden die Forderungen abgetreten und das Inkassobüro tritt an die Stelle des Gläubigers. |
Das Betreiben von Inkassounternehmen ist genehmigungspflichtig. Die Gebühren für das Inkasso sind festgelegt und dürfen nicht willkürlich festgesetzt werden. Die Rechtsmittel für das Inkasso beinhalten das gerichtliche Mahnverfahren und die Klage. |