Beim Hausbau kann man unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Baukindergeld bekommen.
Das Haus muss für den eigenen Bedarf gebaut werden und die Eltern müssen während des Förderzeitraums Kindergeld bezogen oder den Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht haben.
Pro Kind kann man pro Jahr eine Kinderzulage von € 800,00 bekommen.
Allerdings ist diese Förderung an die Objektförderung gebunden. Das heisst, dass man einen Antrag auf Eigenheimzulage beim Finanzamt stellen muss, in dem das Baukindergeld mitbeantragt wird.