Beurkundung

 

Nach deutschen Recht sind alle Immobilienverträge notariatspflichig.

Das heisst, sie müssen bei einem zugelassenen Notar beurkundet werden.

Hier werden alle Details, die die Veräußerung betreffen schriftlich festgehalten.

Angefangen von der Grundstücksgröße bis hin zu möglichen Vorbelastungen des Objektes wird alles aufgelistet.

Bei Eigentumswohnungen wird zusätzlich noch die Teilungserklärung und das Teileigentum schriftlich festgehalten. Beispielsweise wieviel Prozent des Flurgrundstücks übereignet werden.

Die Kosten der Beurkundung richten sich nach der Höhe des Kaufpreises, die in der Regel zwei bis drei Prozent betragen.