Die Bewirtschaftungskosten

 

Als "Bewirtschaftungskosten" bezeichnet man diejenigen Ausgaben, die durch den laufenden Betrieb einer Immobilie verursacht werden.

Hierbei muss zwischen vermieteten und nicht vermieteten Immobilien unterschieden werden; ist die Immobilie nämlich vermietet, kann ein Teil der Bewirtschaftungskosten auf den/die Mieter umgelegt werden.

Dies sind z.B. Müllabfuhrkosten und Kosten der Straßenreinigung.

Kosten wie Modernisierungsrücklagen und Rücklagen für die Instandhaltung der Immobilie sind hingegen nicht umlagefähig.

Bei privat genutzten Immobilien gibt es die Unterscheidung zwischen umlagefähig und nicht umlagefähig naturgemäß nicht.