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Als "Bewirtschaftungskosten" bezeichnet man diejenigen Ausgaben, die durch den laufenden Betrieb einer Immobilie verursacht werden. Hierbei muss zwischen vermieteten und nicht vermieteten Immobilien unterschieden werden; ist die Immobilie nämlich vermietet, kann ein Teil der Bewirtschaftungskosten auf den/die Mieter umgelegt werden. Dies sind z.B. Müllabfuhrkosten und Kosten der Straßenreinigung. |
Kosten wie Modernisierungsrücklagen und Rücklagen für die Instandhaltung der Immobilie sind hingegen nicht umlagefähig. Bei privat genutzten Immobilien gibt es die Unterscheidung zwischen umlagefähig und nicht umlagefähig naturgemäß nicht. |