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Der Wert eines unbebauten Grundstückes ist der Bodenwert. Dazu muss das Grundstück jedoch nicht unbedingt unbebaut sein. Eine fiktive Freilegung des Grundstückes, also ein nur angenommenes Entfernen von wesentlichen Bestandteilen, genügt zur Ermittlung des reinen Bodenwertes. Viele Aspekte müssen bei der Bestimmung des Bodenwertes berücksichtigt werden. |
Wichtig sind unter anderem die Lage und Größe in Quadratmetern des Grundstückes, aber auch die Form, die Art des Bodens und die Topographie sind zu beachten. Zu berücksichtigen sind auch der Grundbuchstand, bauliche Nutzungen, eventuelle Belastungen und Altlasten. Neben einigen weiteren Aspekten fließt ein eventuell bestehender Denkmalschutz ebenfalls in die Wertermittlung mit ein. |