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Die Briefgrundschuld ist neben der Buchgrundschuld die zweite Form der Grundschuld, einem Recht welches es dem Gläubiger erlaubt, aus einem Grundstücks einen bestimmten Geldbetrag zu fordern. Während bei der normalen Buchgrundschuld ein Eintrag ins Grundbuch erfolgt, wird bei einer Briefgrundschuld vom Grundbuchamt zusätzlich ein amtlicher Grundschuldbrief ausgestellt. |
Dieser wird auf einem offiziellen Formular der Bundesdruckerei gedruckt und ist daher ein Wertpapier das im Rechtsverkehr die Grundschuld darstellt. |