Eigenheimzulage

 

Die Eigenheimzulage ist eine staatliche Subvention.

Sie ist ein Mittel des Staates, selbstgenutztes Wohnungseigentum zu fördern.

Seit dem 1. Januar wird die Eigenheimzulage nicht mehr gewährt. Wenn die Wohnung zwischen dem 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 gekauft wurde, beträgt die Eigenheimzulage 1% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Wurde die Wohnung vor dem 1. Januar 2004 gekauft, liegt die Eigenheimzulage bei 5% der Herstellungskosten (Neubau) und 2,5 % der Anschaffungskosten bei einem Altbau.