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Die Eigenheimzulage ist eine staatliche Subvention. Sie ist ein Mittel des Staates, selbstgenutztes Wohnungseigentum zu fördern. |
Seit dem 1. Januar wird die Eigenheimzulage nicht mehr gewährt. Wenn die Wohnung zwischen dem 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 gekauft wurde, beträgt die Eigenheimzulage 1% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Wurde die Wohnung vor dem 1. Januar 2004 gekauft, liegt die Eigenheimzulage bei 5% der Herstellungskosten (Neubau) und 2,5 % der Anschaffungskosten bei einem Altbau. |