Der Kreditbetrag

 

Der Kreditbetrag bezeichnet die Höhe des Darlehens, wobei im Darlehensvertrag meist zwei Beträge genannt sind, der Kreditnennbetrag und der Auszahlungsbetrag.
Neben Zins und Tilgung entstehen mit einem Darlehen weitere Kosten wie Notargebühren, Einwertungskosten, evtl. Gutachterkosten, etc. - diese werden meist dem Darlehensnennbetrag belastet, wodurch es zu einem verringerten Auszahlungsbetrag kommt.

Die Preisangabenverordnung verpflichtet die Kreditinstitute, beide Beträge, zzgl. aller evtl. Abzüge, im Darlehensvertrag zu benennen.

Bei Baufinanzierungen wird immer der Kreditnennbetrag in das Grundbuch eingetragen - die Kreditnebenkosten gehen ja ebenfalls zu Lasten des Darlehensnehmers.
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