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Der Kreditbetrag bezeichnet die Höhe des Darlehens, wobei im Darlehensvertrag meist zwei Beträge genannt sind, der Kreditnennbetrag und der Auszahlungsbetrag. Die Preisangabenverordnung verpflichtet die Kreditinstitute, beide Beträge, zzgl. aller evtl. Abzüge, im Darlehensvertrag zu benennen. |
Bei Baufinanzierungen wird immer der Kreditnennbetrag in das Grundbuch eingetragen - die Kreditnebenkosten gehen ja ebenfalls zu Lasten des Darlehensnehmers. |