Wer einen Kredit von einer Bank bzw. einem anderen Kreditgeber in Anspruch nehmen möchte, muss nachweisen, dass er kreditfähig bzw. kreditwürdig ist.
Wichtige Voraussetzungen für die Bewilligung eines Kredites ist ein sicheres Einkommen in Form von Lohn, Gehalt oder Rente. Arbeitnehmer sollten sich möglichst nicht mehr in der Probezeit befinden, sondern ein sicheres, ungekündigtes Arbeitsverhältnis haben.
Selbstständige und Freiberufler, die über kein regelmäßiges Einkommen verfügen, müssen andere Sicherheiten, wie zum Beispiel verwertbares Vermögen oder einen Bürgen, nachweisen können.
Wer eine negative Schufaauskunft hat, ist, unabhängig von den o.g. Voraussetzungen, nicht kreditfähig bzw. -würdig. Negative Einträge sind z.B. gekündigte Kredite, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Eidesstattliche Versicherung und Insolvenz.