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Der Kreditgeber vergibt einen Kredit an den Kreditnehmer. Grundsätzlich ist jede natürliche oder juristische Person berechtigt einen Kredit zu vergeben, spezialisiert auf dieses Geschäft sind jedoch Banken und Kreditinstitute. |
Weiterhin verlangt der Kreditgeber in der Regel eine sogenannte Sicherheit, die einem Teil der Kreditsumme entspricht, und bei Verletzung des Kreditvertrages durch den Kreditnehmer in den Besitz des Kreditgebers übergeht. |