Kreditinstitut

 

Mit dem Wort Kreditinstitut bezeichnet man eine Bank oder eine Sparkasse.
Der Begriff Kreditinstitut nach § 1 des deutschen Kreditwesensgesetzes ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigungspflichtig, und darf nicht willkürlich in Anspruch genommen werden.
Ein Unternehmen, das sich Kreditinstitut nennen darf muss gewerbsmäßig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht Bankgeschäfte betreiben.

Die Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau zählen nicht dazu.

Das Gewerbe kommt zustande, indem Privatanleger oder Unternehmen ihr Erspartes gegen Verzinsung auf Bankkonten anlegen, die Banken ihrerseits arbeiten mit dem Geld und verleihen es mit Gewinn an Kreditnehmer.