Kreditsicherheiten

 

Bei der Kreditvergabe verlangen die Banken Sicherheiten, um das Risiko von Kreditausfällen zu verhindern.

Lediglich Kontokorrentkredite und Ratenkredite werden heute noch blanko vergeben, wobei bei Ratenkrediten trotzdem die Abtretung der Gehaltsansprüche vereinbart wird.
Die Kreditsicherheiten werden im Kreditvertrag vereinbart und können bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers verwertet werden.
Kreditsicherheiten können unter anderem die Verpfändung von Kontoguthaben oder Bausparverträgen sein, auch die Abtretung von Lebensversicherungen ist möglich.

Baudarlehen werden in der Regel mit einer Grundschuldeintragung auf das finanzierte Objekt gesichert.
Die Sicherheiten werden in der Regel in Höhe der Darlehenssumme vereinbart.