|
Kreditwerber wird ein Schuldner oder Bürge genannt, der für eine Privatperson oder Gesellschaft, die einen Kredit beantragt, eine Bürgschaft eingeht. Diese Bürgschaft sichert die Gläubigern, in den meisten Fällen eine darlehensgewährende Bank, gegenüber den Schuldner (Kreditnehmer) ab und hinterlegt Sicherheiten für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder bei Nichterfüllung des Vertragsinhaltes des Hauptschuldners. |
Die Größenordnung der Verpflichtung eines Kreditwerbers wird vertraglich, in Form einer Akzessorietät (Sicherheitsforderung), festgelegt. |