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Vor der Vergabe eines Kredites befragt die Bank immer die Schufa über eventuell dort vorhandene Einträge des Antragstellers. Solche Einträge können zum Beispiel bestehende Kredite sein, die bei anderen Banken in Anspruch genommen werden. Diese werden von der jeweiligen Bank aber nicht als negativ gesehen, wenn der Kunde die monatlichen Zahlungen pünktlich tätigt. |
Negativeinträge sind aber beispielsweise Kündigungen von Girokonten oder früherer Kredite von Seiten der Banken. Solche negativen Auskünfte der Schufa verhindern in der Regel die Vergabe des Kredites. Das gilt auch für Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt, da die Negativeinträge in der Schufa nicht gelöscht werden. |