Akzeptkredit

 

Akzeptkredite werden nur an Unternehmen vergeben. An deren Zahlungsfähigkeit darf dabei kein Zweifel bestehen. Die Bank verpflichtet sich, die Wechsel, die die Bank ausstellt, einzulösen. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der Kreditnehmer nicht für die Deckung des Wechsels aufkommt. Sie stellt dem Kunden also gewissermaßen die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung.  

Beim Akzeptkredit zieht der Kunde des Kreditnehmers einen Wechsel auf das Kreditinstitut, das den Wechsel annimmt. Wird der Wechsel fällig, so muss der Kunde den Wechselbetrag auf ein Konto einzahlen, damit die Bank den Gläubiger, zumeist Lieferanten, davon bezahlen kann.

In der Praxis läuft es meistens so ab, dass der Wechsel zur Vorfinanzierung der Waren durch deren Verkaufserlös eingelöst werden kann. Der Kunde kann das Bankakzept als Zahlungsmittel an seinen Kunden weitergeben.

 

Dieser reicht es dann seiner Bank ein. Der Akzeptkredit ist für den Kunden meistens billiger als ein anderer Kredit. Außerdem können gerade ausländische Kunden so die Bonität ihres Handelspartners besser einschätzen.


Als Finanzwechsel kann der Akzeptkredit auch zur Beschaffung flüssiger Mittel dienen. In diesem Fall verlangt die akzeptierende Bank aber in der Regel, dass der Wechsel auch bei ihr eingelöst wird.


Es handelt sich hier also nicht um einen Kredit im eigentlichen Sinn. Vielmehr finanziert das Kreditinstitut kurzfristige Warengeschäfte größeren Umfangs seiner zahlungskräftigen Kunden. Es wird kein Geld sondern lediglich ein Kredit verliehen.