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Akzeptkredite werden nur an Unternehmen vergeben. An deren Zahlungsfähigkeit darf dabei kein Zweifel bestehen. Die Bank verpflichtet sich, die Wechsel, die die Bank ausstellt, einzulösen. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der Kreditnehmer nicht für die Deckung des Wechsels aufkommt. Sie stellt dem Kunden also gewissermaßen die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Beim Akzeptkredit zieht der Kunde des Kreditnehmers einen Wechsel auf das Kreditinstitut, das den Wechsel annimmt. Wird der Wechsel fällig, so muss der Kunde den Wechselbetrag auf ein Konto einzahlen, damit die Bank den Gläubiger, zumeist Lieferanten, davon bezahlen kann. In der Praxis läuft es meistens so ab, dass der Wechsel zur Vorfinanzierung der Waren durch deren Verkaufserlös eingelöst werden kann. Der Kunde kann das Bankakzept als Zahlungsmittel an seinen Kunden weitergeben.
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Dieser reicht es dann seiner Bank ein. Der Akzeptkredit ist für den Kunden meistens billiger als ein anderer Kredit. Außerdem können gerade ausländische Kunden so die Bonität ihres Handelspartners besser einschätzen.
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