Arbeitgeberdarlehen

 

Beim Arbeitgeberdarlehen ist darauf zu achten, ob das Darlehen vom Arbeitgeber als Privatperson vergeben wird oder ob der Arbeitgeber als Firma an einen im Betrieb beschäftigten Angestellten oder Arbeiter einen Kredit vergibt.


Oft sind solche an Betriebsangehörige vergebene Darlehen wesentlich günstiger als ein Kredit von der Bank.
Allerdings müssen Zinsvergünstigungen als geldwerter Vorteil steuerlich und unter Umständen bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Eine ausführliche Bonitätsprüfung des Kreditnehmers entfällt gegebenenfalls.


Das Darlehen ist keine Entlohnung für Arbeitsleistung. Es wird aber oft zur zusätzliche Motivation an verdiente oder langjährige Mitarbeiter vergeben.

 

So wird der Kreditnehmer außerdem noch enger an den Betrieb gebunden. Das geliehene Geld wird häufig in Fortbildung oder ein Eigenheim investiert. Es darf nicht für den Kauf eigener Produkte vergeben werden.

 

Das Arbeitgeberdarlehen ist keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Es ist ein ganz normales Darlehen, für das auch die üblichen Vorschriften gelten. Der Arbeitgeber muss dabei allen Beschäftigten die gleichen Konditionen einräumen. Diese werden in einem Vertrag festgehalten. Scheidet der Kreditnehmer aus dem Unternehmen aus kann sich allerdings der Zinssatz erhöhen.