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Beim Arbeitgeberdarlehen ist darauf zu achten, ob das Darlehen vom Arbeitgeber als Privatperson vergeben wird oder ob der Arbeitgeber als Firma an einen im Betrieb beschäftigten Angestellten oder Arbeiter einen Kredit vergibt.
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So wird der Kreditnehmer außerdem noch enger an den Betrieb gebunden. Das geliehene Geld wird häufig in Fortbildung oder ein Eigenheim investiert. Es darf nicht für den Kauf eigener Produkte vergeben werden.
Das Arbeitgeberdarlehen ist keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Es ist ein ganz normales Darlehen, für das auch die üblichen Vorschriften gelten. Der Arbeitgeber muss dabei allen Beschäftigten die gleichen Konditionen einräumen. Diese werden in einem Vertrag festgehalten. Scheidet der Kreditnehmer aus dem Unternehmen aus kann sich allerdings der Zinssatz erhöhen. |