Avalkredit

 

Der Avalkredit zählt zu den Kreditleihgeschäften, das heißt die Bank stellt nicht unmittelbar flüssige Mittel zur Verfügung, sondern gibt gegenüber dem Gläubiger ihres Kunden ein bedingtes Zahlungsversprechen in Form einer Bürgschaft oder Garantie. Deshalb wird der Avalkredit auch Bankbürgschaft genannt.


Damit kann sich nun der Bankkunde beim Gläubiger Kredite verschaffen, denn mit Übernahme der Bürgschaft verpflichtet sich das Kreditinstitut, einem Dritten gegenüber für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen.

Sollte der Kunde also seine Schulden nicht zahlen, springt die Bank ein. So ist sichergestellt, dass der Gläubiger in jedem Fall sein Geld bekommt. Der Avalkredit ist eine Form der Kreditleihe aber kein Darlehen. Die Bank räumt dem Kunden einen Kredit ein. Dies geschieht entweder separat als Avalkredit oder im Rahmen anderer Kreditlinien.


Für die Gewährung der Bürgschaft muss der Kunde dem Kreditinstitut eine Avalprovision zahlen. Diese liegt aber üblicherweise deutlich unter dem Zinssatz für einen entsprechenden Kredit.