Bauspardarlehen

 

Ein Bausparvertrag dient der Finanzierung eines Eigenheimes und wird daher von vielen Menschen in Anspruch genommen.

Der Bausparvertrag setzt sich aus der Ansparphase und der späteren Darlehensphase zusammen. Sind nach Ende der Ansparphase bestimmte Bedingungen erfüllt, kann der Bausparer das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Er hat darauf einen Rechtsanspruch, den er auch vererben kann. Ist der Kunde allerdings nicht zahlungskräftig, so kann die Bausparkasse das Darlehen verweigern.


Dieses zeichnet sich in fast allen Fällen zum Beispiel durch deutlich niedrigere Darlehenszinsen aus, als z.B. die Zinsen für einen Hypothekenkredit. Der Zinssatz wird bereits bei Abschluss des Bausparvertrags festgelegt.

Er bleibt über die gesamte Laufzeit gleich. Während der Laufzeit zahlt der Kunde jeden Monat einen bestimmten Betrag, der sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Auch Sondertilgungen sind möglich. Abgesichert wird das Bauspardarlehen über Grundbucheintrag, Negativerklärung oder Risikolebensversicherung. Es ist objekt- und zweckgebunden und darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke benutzt werden. Dazu zählen der Erwerb, Neubau, Aus- und Umbau von Wohneigentum.

Da für diese Maßnahmen größerer Beträge gebraucht werden, wird das Bauspardarlehen vielfach in Anspruch genommen.