Bürgschaftskredit

 

Jede Bank verlangt Sicherheiten, bevor sie einen Kredit bewilligt. Als Sicherheiten gelten beispielsweise Wertpapiere oder Immobilien. Auch ein regelmäßiges Einkommen zählt als Sicherheit. Die Sicherheiten sollen gewährleisten, dass der Kredit auch zurückgezahlt werden kann. Kann der Kunde keine vorweisen, so bleibt ihm noch die Möglichkeit des Bürgschaftskredits.


Der Kunde muss sich dazu einen Bürgen suchen, dessen Zahlungsfähigkeit einwandfrei ist. Mit dessen Bürgschaft kann er bei öffentlich geförderten

 

Bürgschaftsbanken Kredite von bis zu 1,5 Millionen Mark beantragen. Diese Banken gibt es in allen Bundesländern.


Der Bürge muss sich in einem Vertrag dazu verpflichten, die Zahlungen an die Bank zu übernehmen, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig sein sollte. Bevor ein Bürgschaftskredit bewilligt wird, überprüft das Kreditinstitut in der Regel die Bonität des Bürgen.

Für Bürgschaftskredite fallen keine Zinsen an. Es werden lediglich zuvor vereinbarte Provisionen fällig.