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Das Wort „Kredit“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „das auf Treu und Glauben Anvertraute“. Dabei werden dem Kreditnehmer Geld oder Waren auf eine bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Kredit ist also ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem eine Schuld nach einer vereinbarten Zeit zurückerstattet wird und für die Nutzung ein Geldbetrag (Zins) geleistet wird.
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Bei einer längeren Laufzeit spricht man von einem Darlehen. Bei Geldkrediten wird eine vertraglich vereinbarte Geldsumme bis zu einer bestimmten Fälligkeit verliehen und für die Laufzeit werden Zinsen erhoben.
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