Credit

 

Das Wort „Kredit“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „das auf Treu und Glauben Anvertraute“. Dabei werden dem Kreditnehmer Geld oder Waren auf eine bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Kredit ist also ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem eine Schuld nach einer vereinbarten Zeit zurückerstattet wird und für die Nutzung ein Geldbetrag (Zins) geleistet wird.


Zu unterscheiden sind Geldkredite und Sachkredite. Formen des Kredits sind auch Darlehen, Abzahlungskäufe, Stundungen und Wechsel. Der einzige Unterschied zwischen einem Kredit und einem Darlehen ist die Länge der Laufzeit.

 

Bei einer längeren Laufzeit spricht man von einem Darlehen. Bei Geldkrediten wird eine vertraglich vereinbarte Geldsumme bis zu einer bestimmten Fälligkeit verliehen und für die Laufzeit werden Zinsen erhoben.


Bei einem Sachkredit wird eine Sache für eine vertraglich vereinbarte Zeit überlassen und für deren Nutzung ein Entgelt erhoben.


Rechtliche Regelungen des Kredites lassen sich im Bürgerlichen Gesetzbuch wiederfinden. Grundsätzlich kann aber jeder Volljährige mit eigenem Einkommen einen Kredit beantragen.