Darlehen

 

Unter einem Darlehen versteht man einen schuldrechtlichen Vertrag. Dabei werden dem Kreditnehmer bestimmte Güter auf Zeit zum Gebrauch überlassen. Da dies sowohl Geld als auch Sachwerte sein können, unterscheidet man zwischen Geld- und Sachdarlehen.


Mit diesen kann der Darlehensnehmer dann machen, was er will. Für das Darlehen wird eine bestimmte Laufzeit vereinbart. Ist diese abgelaufen wird das Darlehen fällig, muss also zurückgezahlt werden.


Bei einem Gelddarlehen muss die geliehene Summe zurückgezahlt werden. Zudem wird vom Darlehensgeber oft eine Leihgebühr erhoben.

 

Diese Zinsen muss der Darlehensnehmer ebenfalls zurückzahlen.

 

Bei einem Sachdarlehen verpflichtet sich der Darlehensnehmer nach Ablauf der Laufzeit, eine der geliehenen Sache entsprechende zurückzugeben. Auch hier wird in den meisten Fällen ein Entgelt vom Darlehensgeber erhoben.


Ein Darlehen ist ein Kredit mit längerer Laufzeit. Seine rechtlichen Grundlagen sind im BGB verankert.