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Unter einem Darlehen versteht man einen schuldrechtlichen Vertrag. Dabei werden dem Kreditnehmer bestimmte Güter auf Zeit zum Gebrauch überlassen. Da dies sowohl Geld als auch Sachwerte sein können, unterscheidet man zwischen Geld- und Sachdarlehen.
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Diese Zinsen muss der Darlehensnehmer ebenfalls zurückzahlen.
Bei einem Sachdarlehen verpflichtet sich der Darlehensnehmer nach Ablauf der Laufzeit, eine der geliehenen Sache entsprechende zurückzugeben. Auch hier wird in den meisten Fällen ein Entgelt vom Darlehensgeber erhoben.
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