Gesellschaftsdarlehen

 

Ein Gesellschaftsdarlehen wird von einem Gesellschafter an die Personengesellschaft (GmbH) vergeben. Dieses steht dem Betrieb für Investionen und Produktionsmitteleinkäufen zur Verfügung.

 

Das Gesellschaftsdarlehen hat viele Vorteile gegenüber den klassischen Darlehen von Bank oder Kreditinstitut. So sind die Zinsen meist wesentlich günstiger. Außerdem kann die Laufzeit frei zwischen den Parteien vereinbart werden, da diese ja zusammen arbeiten und ein gemeinsames Ziel mit dem Kredit verfolgen.

Sie ist so flexibler als bei anderen Kreditformen. Trotzdem wird natürlich auch bei einem Gesellschaftsdarlehen ein Vertrag abgeschlossen, der alle relevanten Einzelheiten klärt.


Der krediteinbringender Gesellschafter wird Mithafter zwischen Bank und GmbH. Das bedeutet, dass er im Fall einer Insolvenz der Firma das gesamte finanzielle Risiko trägt.